Abgesehen von Sonderregelungen (z.B. bei Abschlussklassen) gelten im Bereich der allgemein bildenden öffentlichen Schulen und staatlich anerkannten Privatschulen folgende Zeugnistermine:
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Das Zwischenzeugnis wird am Freitag
der zweiten vollen Unterrichtswoche im Februar ausgestellt.
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Das Jahreszeugnis wird am letzten
Unterrichtstag des Schuljahres ausgestellt.
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An Grundschulen wird das
Zwischenzeugnis grundsätzlich ebenfalls am Freitag der zweiten vollen Unterrichtswoche im Februar ausgegeben. Werden die Zwischenzeugnisse durch dokumentierte Lernentwicklungsgespräche ersetzt, finden die
Gespräche - in Absprache mit den Eltern - im Zeitraum vor dem Zwischenzeugnistermin statt.
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In der Jahrgangsstufe 4 erhalten
die Schülerinnen und Schüler am letzten Unterrichtstag der zweiten vollen Unterrichtswoche des Monats Januar statt eines Zwischenzeugnisses eine Zwischeninformation über die Leistungen in allen
Fächern. Am ersten Unterrichtstag des Monats Mai erhalten alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 ein Übertrittszeugnis.